1. Unser Engagement
SwissOne Invest AG misst der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung grundlegende Bedeutung bei. Wir erfüllen die Sorgfaltspflichten gemäss dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und seinen Ausführungsverordnungen.
Aufsichtsrahmen: [ZU ERGÄNZEN – z. B. Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder anderer anwendbarer Status]. Nur tatsächlich bestehende Anschlüsse aufführen.
Diese Pflichten sind keine Formalität: Sie sind Voraussetzung für jede Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und jede Finanzierung.
2. Kenntnis des Kunden (KYC)
Vor jeder Geschäftsbeziehung identifizieren wir jeden Kunden und verstehen Art und Zweck der Beziehung:
- Identifizierung natürlicher Personen sowie bei Gesellschaften der Organe und der zeichnungsberechtigten Personen;
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person an den Vermögenswerten und der Kontrollinhaber;
- Verständnis der Geschäftstätigkeit, der finanziellen Situation und des Finanzierungszwecks;
- periodische Aktualisierung der Angaben während der gesamten Geschäftsbeziehung.
3. Identitätsprüfung
Die Identität wird anhand gültiger amtlicher Dokumente geprüft (Pass, Identitätskarte, Handelsregisterauszug). Je nach Fall erfolgt die Prüfung persönlich, per Video- oder Online-Identifizierung nach anerkannten Standards oder über befugte Dritte. Die Kopien werden sicher aufbewahrt.
4. Herkunft der Mittel und erhöhte Sorgfaltspflichten
Wir prüfen die Plausibilität der Herkunft von Eigenmitteln, Sicherheiten und Rückzahlungen. Erhöhte Sorgfaltspflichten gelten insbesondere:
- bei politisch exponierten Personen (PEP) und ihrem Umfeld;
- bei Beziehungen zu Ländern mit erhöhten Risiken;
- bei komplexen oder undurchsichtigen Strukturen;
- bei Transaktionen, die nach Betrag, Form oder Kontext ungewöhnlich sind.
5. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Jeder Kunde, jede wirtschaftlich berechtigte Person und jede wesentliche Gegenpartei wird mit den anwendbaren Sanktionslisten abgeglichen, insbesondere jenen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), der Vereinten Nationen und gegebenenfalls der Europäischen Union. Jeder Treffer führt zu einer vertieften Prüfung und nötigenfalls zur Ablehnung der Beziehung.
6. Transaktionsüberwachung
Die mit Finanzierungen verbundenen Geldflüsse (Auszahlungen, Rückzahlungen, vorzeitige Rückzahlungen) werden risikobasiert überwacht. Ungewöhnliche Transaktionen werden analysiert, dokumentiert und gegebenenfalls mit dem Kunden abgeklärt.
7. Zusammenarbeit mit den Behörden
Bei begründetem Verdacht erfüllt SwissOne Invest AG ihre Meldepflichten gegenüber der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und arbeitet im gesetzlichen Rahmen uneingeschränkt mit den zuständigen Behörden zusammen.
8. Aufbewahrung und Schulung
Die Unterlagen zu den Sorgfaltspflichten werden mindestens zehn Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Unsere Mitarbeitenden werden regelmässig in AML/CFT-Verfahren und im Erkennen von Risikosituationen geschult.
9. Was wir ablehnen
- Beziehungen, deren wirtschaftlich berechtigte Person nicht festgestellt werden kann;
- Vermögenswerte, deren Herkunft nicht plausibel erklärt werden kann;
- Barzahlungen oder Zahlungen über anonyme Mittel;
- jede Beziehung zu einer sanktionierten Person oder Organisation.
Bei Fragen zu unserer Compliance-Richtlinie: info@swissoninvestag.ch, Vermerk «Compliance».
Dieser Text muss vor der Veröffentlichung von einer Schweizer Rechtsberatung geprüft und genehmigt werden. Die mit [ZU ERGÄNZEN] markierten Angaben sind zu vervollständigen.